Verband
Aktuelle Mitglieder im Verband
- Gemeinde Attersee
- Marktgemeinde Attnang-Puchheim
- Gemeinde Lenzing
- Gemeinde Pilsbach
- Gemeinde Regau
- Marktgemeinde St. Georgen im Attergau
- Stadtgemeinde Schwanenstadt
- Marktgemeinde Schörfling
- Marktgemeinde Timelkam
- Stadtgemeinde Vöcklabruck
HISTORIE WASSERLEITUNGSVERBAND VÖCKLA-AGER
Die Gründungsversammlung des Wasserleitungsverbandes fand am 6. Juni 1972 in Vöcklabruck statt.
Im Anschluss daran wurde bei der Wasserrechtsbehörde um Anerkennung der 1. Satzung des Verbandes angesucht.
Mit Bescheid Wa-1730/7-1972/Re vom 14.September 1972 wurden die beschlossene Gründung des Verbandes und damit auch die 1. Satzung anerkannt.
Mit diesem Bescheid erlangte der Verband den Rechtsstatus als Körperschaft öffentlichen Rechts.
Der Wasserverband hatte bei Gründung seinen Sitz in Vöcklabruck, mit folgenden Gemeinden als Mitglieder des Verbandes:
- Gemeinde Attersee
- Marktgemeinde Attnang-Puchheim
- Gemeinde Lenzing
- Gemeinde Neukirchen an der Vöckla
- Gemeinde Pilsbach
- Gemeinde Regau
- Gemeinde Rüstorf
- Marktgemeinde St. Georgen im Attergau
- Stadtgemeinde Schwanenstadt
- Marktgemeinde Schörfling
- Gemeinde Seewalchen am Attersee
- Marktgemeinde Timelkam
- Stadtgemeinde Vöcklabruck
- Marktgemeinde Vöcklamarkt
- Gemeinde Weißenkirchen im Attergau
UMFANG UND ZWECK DES VERBANDES
1. Die Tätigkeit des Verbandes erstreckt sich auf das Gebiet der Mitglieder des Wasserleitungsverbandes Vöckla-Ager.
2. Der Zweck des Verbandes ist die Sicherung der künftigen Wasserversorgung des Vöckla-Agerraumes, die Ausführung und der Betrieb der übergemeindlichen Wasserversorgung dieses Raumes nach den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit.
ENTWICKLUNG DES VERBANDES
Nach Gründung des Verbandes wurden umfangreiche Projekte erarbeitet. Ziel dabei war es, das Grundwasservorkommen Randrinne mit der geplanten Brunnenanlage Aumühle und das Grundwasservorkommen in Aurach am Hongar mit dem geplanten Brunnen Grafenbuch zu verbinden.
Im Laufe der Zeit wurden aus diesem geplanten Zusammenschluss 2 unabhängige Versorgungsgebiete, da eine Umsetzung der Projekte für einen Zusammenschluss sich nicht realisieren ließ: das Brunnenfeld Aumühle/Eggenberger Wald und das Brunnenfeld Grafenbuch.
Brunnen Aumühle
Brunnen Grafenbuch
Aus dem Brunnenfeld Aumühle/Eggenberger Wald (Gemeindegebiet Berg im Attergau) werden daher folgende Gemeinden teilweise oder vollständig versorgt: St. Georgen im Attergau, Attersee, Straß im Attergau und Weyregg.
Für diesen Bereich sind folgende Anlagen errichtet worden:
Brunnen Eggenberger Wald/Aumühle | Behälter | Leitungen |
Brunnen 1 Brunnen 2 |
Hochbehälter Thern Nutzinhalt 2.000 m³ |
Brunnen Aumühle – HB Thern HB Thern – Übergabeschacht Attersee HB Thern – St. Georgen im Attergau |
Aus dem Brunnenfeld Grafenbuch (Aurach am Hongar) werden daher folgende Gemeinden teilweise oder vollständig versorgt: Vöcklabruck, Regau, Attnang-Puchheim und Timelkam.
Für diesen Bereich sind folgende Anlagen errichtet worden:
Brunnen Grafenbuch | Behälter | Leitungen |
Bis 40m in Betongurtenbauweise, dann Bohrung mit 32,3 m Enddurchmesser 1.000 mm Endteufe 72,3 m |
Hochbehälter Oberregau: Nutzinhalt 9.500 m³ |
Brunnen Grafenbuch – HB Oberregau – Vöcklabruck Himmelreichkreuzung – Attnang-Puchheim Anschluss Attnang-Puchheim |
Mitgliederstand mit 1.1.2019
Da nicht alle Projekte aus diversen Gründen umgesetzt werden konnten, sahen einige Gründungsgemeinden keinen Sinn mehr darin, weiter Mitglied im Verband zu bleiben, da eine Einbeziehung ihrer Gemeinde in ein Verbundsystem zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung nicht möglich erschien.
- Attersee
- Attnang-Puchheim
- Berg im Attergau
- Desselbrunn
- Lenzing
- Pilsbach
- Regau
- Georgen im Attergau
- Schwanenstadt
- Schörfling
- Straß im Attergau
- Timelkam
- Vöcklabruck
- Weyregg
AKTUELLE PROJEKTE
Ein wesentlicher Faktor zur Sicherstellung einer Trinkwasserversorgung besteht darin, eine 24-stündige Versorgung ohne Unterbrechung aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grunde hat sich der Verband entschlossen Notstromaggregate anzuschaffen.
Ab Herbst 2019 wird daher eine unterbrechungsfreie Versorgung durch den Verband möglich sein.